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Vorhersage
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtline-BdR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und im Vergleich zur bisherigen Versorgung deutlich höheren Upload-Geschwindigkeiten.
Der Markt Colmberg beabsichtigt sich in diesem Förderverfahren zu beteiligen.
Verfahren 3 – Breitbandausbau nach der Gigabit-Richtlinie
Der Markt Colmberg beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“. Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.
Wir weisen darauf hin, das im Erschließunsgebiet Infrastruktur von einem bereits fertig gestellten Förderprogramm vorhanden ist.
Gem. Nr. 7.8 sowie 6.2 der BayGibitR ist eine Förderung für Infrastruktur, die parallel zu bereits geförderter Infrastruktur errichtet wird, ausgeschlossen.
Der Sachverhalt ist in einem neuen FAQ-Eintrag unter www.schnelles-internet-in-bayern.de/gigabit/fragen.html in der Rubrik „Erschließungsgebiete“ näher erläutert.
Angebote, die eine parallele Errichtung von Infrastruktur beinhalten, können daher nicht im Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn die Förderfähigkeit der Maßnahme dadurch beeinträchtigt wird.
Gemäß der BayGibitR veröffentlicht der Markt Colmberg für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte.
Hinweis: Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Die Adressliste wird nicht veröffentlicht, da sie mehr als 30 % der Adressen der Gemeinde enthält. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung wird die Adressliste bereitgestellt.
Der Markt Colmberg bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 30.04.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 3.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Der Markt Colmberg hat im Zeitraum vom 03.04.2021 bis zum 30.04.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:
Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.
Der Markt Colmberg führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.
Der Markt Colmberg bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote bis zum 30.09.2021 um 12:00 Uhr einzureichen.
Die Adressliste enthält mehr als 30 % der Hauskoordinaten der Gemeinde und wird nicht veröffentlicht. Die Adressliste wird gegen die unterzeichnete Verpflichtungserklärung an Netzbetreiber herausgegeben.
gelangen Sie zur Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung.
Das Verfahren bei der Bezirksregierung wurde mit dem Erhalt des Förderbescheides abgeschlossen.
gelangen Sie zum Zuwendungsbescheid für den Breitbandausbau III. Verfahren.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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