Bürgerservice online

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Bürgerserviceportal Markt Colmberg

Hier können Sie verschiedene behördliche Formalitäten online durchführen. Viele Vorgänge werden direkt verarbeitet, also ohne Download von Formularen. Wo dies nicht möglich ist, stellen wir Ihnen Formulare zum Ausfüllen am Bildschirm und zum Ausdrucken zur Verfügung.

Eventuell anfallende Gebühren können Sie sicher und bequem per Lastschrift bezahlen.

  • Antrag Geburtsurkunde
  • Antrag Heiratsurkunde
  • Antrag Lebenspartnerurkunde
  • Antrag Sterbeurkunde
  • Meldung Wasserzählerstände
  • SEPA
  • eSEPA
  • Kontaktformular

Hier gelangen Sie zur bundeseinheitlichen elektronischen Wohnsitzanmeldung „eWA“,
um einen neuen Wohnsitz anzumelden.

Weitere Meldeangelegenheiten:

Des Weiteren gibt es ein erweitertes Führungszeugnis, das benötigt wird für

  • die Prüfung der persönlichen Eignung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe
  • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Besonderheit beim erweiterten Führungszeugnis:
Unsere Gemeinde wendet auf Wunsch bei diesem Führungszeugnis das sogenannte „Regensburger Modell“ an, d. h. die ehrenamtlich tätige Person muss das zugesandte Führungszeugnis nicht direkt z. B. dem Vereinsvorstand vorlegen, sondern kann sich stattdessen von der Gemeindeverwaltung nach erfolgter Einsichtnahme eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ausstellen lassen, die sie dann dem Verein übergibt. Die Bestätigung der Gemeinde kann bei sämtlichen Vereinen und Trägern vorgelegt werden.

Hinweis für Vereine:
Unter www.dsj.de/themen/kinder-und-jugendschutz finden Sie hilfreiche Informationen und Materialien zu dem Themenbereich „Kinder- und Jugendschutz“.

Erweiterte Führungszeugnisse können auch beim Bundesamt für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses zusätzlich eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen ist, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a BZRG vorliegen. Dieses ist im Online-Portal in Schritt 3 hochzuladen.

Formulare des Landratsamt Ansbach finden Sie hier

Hinweis

Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat der Markt Colmberg die Firma komuna GmbH, Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt; beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend verlinkt.
Die Verbindung wird verschlüsselt mit 128-Bit SSL. Wir werden dieses Angebot für Sie ständig verbessern und erweitern.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

Geschlossen

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr